Allgemeine Geschäftsbedingungen :
Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden
ScandAdventure Tours zu Stande kommenden Reisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - m BGB (Bürgerliches
Gesetzbuch) und die Informationsvorschriften für Reiseveranstalter gemäß §§ 4 - 11 BGB-InfoV (Verordnung über Informations- und
Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht) und füllen diese aus:
1. Anmeldung
1.1. Durch die Anmeldung bietet der Kunde ScandAdventure Tours den Abschluss eines Reisevertrages an. Die Anmeldung kann schriftlich,
telefonisch, per Fax oder Internet erfolgen. Der Reisevertrag kommt durch die Rückbestätigung von ScandAdventure Tours zustande,
die formfrei erfolgen kann.
1.2. Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Internet) gilt für den Vertragsabschluss:
a) Dem Kunden wird der Ablauf der Onlinebuchung im entsprechenden Internetauftritt erläutert.
b) Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Onlinebuchungsformulars eine
entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.
c) Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben
d) Soweit der Vertragstext von ScandAdventure Tours gespeichert wird, wird der Kunde darüber und über die Möglichkeit zum späteren
Abruf des Vertragstextes unterrichtet.
e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) zahlungspflichtig buchen bietet der Kunde ScandAdventure Tours den Abschluss des
Reisevertrages verbindlich an.
f) Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung (Reiseanmeldung) unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt. (Eingangsbestätigung)
g) Die Übermittlung der Buchung (Reiseanmeldung) durch Betätigung des Buttons zahlungspflichtig buchen begründet keinen Anspruch
des Kunden auf das Zustandekommen eines Reisevertrages entsprechend seiner Buchung (Reiseanmeldung). Der Vertrag kommt durch den
Zugang der Buchungsbestätigung von ScandAdventure Tours beim Kunden zu Stande, die keiner besonderen Form bedarf und telefonisch, per
E-Mail, Fax oder schriftlich erfolgen kann.
h) Erfolgt die Buchungsbestätigung sofort nach Betätigung des Buttons zahlungspflichtig buchen durch entsprechende unmittelbare
Darstellung der Buchungsbestätigung am Bildschirm, so kommt der Reisevertrag mit Darstellung dieser Buchungsbestätigung zu Stande,
ohne dass es einer Zwischenmitteilung über den Eingang seiner Buchung bedarf. In diesem Fall wird dem Kunden die Möglichkeit zur
Speicherung und zum Ausdruck der Buchungsbestätigung angeboten. Die Verbindlichkeit des Reisevertrages ist jedoch nicht davon
abhängig, dass der Kunde diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzt.
2. Bezahlung
2.1. Nach Vertragsabschluss (Zugang der Reisebestätigung) ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises zu leisten,
die Restzahlung erfolgt bis spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt ohne gesonderte Aufforderung. Sollte der Zeitraum von der
Buchung bis zum Reiseantritt weniger als 4 Wochen betragen ist der Gesamtbetrag innerhalb von 14 Tagen fällig. In jedem Falle
muss die Bezahlung vor Reiseantritt erfolgt sein. Bei Reisen, die einen Flug/Fähre beinhalten kann eine höhere Anzahlung fällig
werden. Die Zahlung des Reisepreises erfolgt per Überweisung oder in Bar.
2.2. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist
ScandAdventure Tours berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten
gemäß Ziffer 6.2 bis 6.5 zu belasten.
2.3. Die Zahlungen sind durch den der Buchungsbestätigung beigelegten Sicherungsschein im Sinne § 651 k des Bürgerlichen
Gesetzbuches abgesichert. Der Kunde hat ein Leistungsverweigerungsrecht, solange ihm kein Sicherungsschein ausgehändigt wurde.
2.4. Für Reisen mit einer Dauer von nicht mehr als 24 Stunden, die keine Übernachtung einschließen
und weniger als 75,00 kosten ist die Aushändigung eines Sicherungsscheines nicht notwendig, da hierfür eine
Ausnahmeregelung gilt. Der Kunde hat hier kein Leistungsverweigerungsrecht.
3. Leistungen und Preise
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Ausschreibung im Prospekt bzw. Homepage und der Reisebestätigung von
ScandAdventure Tours.
a) Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von ScandAdventure Tours nicht
wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt
der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. ScandAdventure Tours behält sich vor, die Fahrtroute geringfügig zu ändern und geplante
Hotels, Gasthöfe, Restaurants und Cafés durch gleichwertige zu ersetzen.
b) Preisänderungen sind nach Abschluss des Reisevertrages aus Gründen der Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für
bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse
in angemessenem Umfang möglich, wenn zwischen Vertragsabschluss und Reiseantritt mehr als vier Monate liegen. Der Kunde ist
hierüber bis spätestens 4 Wochen vor Anreise in Kenntnis zu setzen. Bei Preiserhöhungen über 5% des Reisepreises ist der Kunde
innerhalb von 10 Tagen zum kostenfreien Rücktritt berechtigt.
c) Enthält eine Buchung einer Einzelperson keinen Einzelzimmerwunsch, wird sich ScandAdventure Tours bemühen eine/n zumutbaren Zimmergenossen/in
zu finden.
4. Nicht enthaltene Leistungen
Alle Leistungen, die nicht ausdrücklich als enthalten aufgelistet sind, sind im Tourpreis nicht inklusive.
5. Motorradmiete und Sicherheitskaution
Bei einer Motorradmiete wird teilweise eine Sicherheitskaution bei der Übernahme des Motorrades fällig. Die Höhe der Kaution ist je
nach Mietstation unterschiedlich und wird dem Teilnehmer rechtzeitig mitgeteilt. Diese Kaution wird bei der Rückgabe des
unbeschädigten Motorrades rückerstattet.
6. Rücktritt / Umbuchung durch den Kunden
6.1. Der Kunde kann jederzeit von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt muß in schriftlicher Form erfolgen. Der Kunde erhält von
ScandAdventure Tours eine Bestätigung der Stornierung.
6.2. Beim Rücktritt des Kunden vom Reisevertrag kann ScandAdventure Tours eine pauschalierte Entschädigung verlangen, die sich nach
folgendem vom Hundertsatz des Reisepreises errechnet:
bis 61. Tag vor Reisebeginn 10% des Reisepreises (mind. 25,00 )
vom 60. - 46. Tag vor Reisebeginn 25% des Reisepreises
vom 45. - 31. Tag vor Reisebeginn 50% des Reisepreises
vom 30. - 16. Tag vor Reisebeginn 75% des Reisepreises
vom 15. - 7. Tage vor Reisebeginn 80% des Reisepreises
ab 6 Tage vor Reisebeginn 90% des Reisepreises
Sollten die tatsächlichen Kosten über diese Sätze hinausgehen, so ist ScandAdventure Tours berechtigt, die tatsächlichen Kosten
zu verlangen. In allen Fällen steht dem Kunden das Recht zu, ScandAdventure Tours einen geringeren Schaden nachzuweisen. Soweit bestimmte
Leistungen nur vermittelt werden, gelten die Stornogebühren des jeweiligen Leistungsträgers.
6.3. Wird bei Gruppenbuchungen durch Stornierung einzelner Personen die erforderliche Mindestteilnehmerzahl, für die ScandAdventure Tours eine
Gruppenermäßigung angeboten hat, unterschritten, so ist ScandAdventure Tours berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die
entsprechenden Stornokosten zu verlangen, außer die Teilnehmer erklären sich bereit, den Einzelbuchungspreis zu zahlen.
6.4. Soweit der Kunde vor Reiseantritt einzelne Leistungen umbuchen möchte, sind die entstehenden Mehrkosten und Umbuchungsgebühren von ihm
voll zu tragen.
6.5. Im Falle einer Stornierung wird eine Bearbeitungsgebühr von 25,00 bei Reisen ohne Flug/Fähre erhoben. Bei Reisen mit Flug/Fähre
können höhere Gebühren anfallen, diese sind abhängig von den Stornierungsbedingungen unserer Partner.
6.6. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.
6.7. Eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung ist im Preis nicht enthalten, jedoch zusätzlich buchbar und wird empfohlen.
7. Rücktritt und Kündigung durch ScandAdventure Tours
ScandAdventure Tours kann bis 4 Wochen vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten, wenn:
a) die ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl für die entsprechende Reise nicht erreicht wird. Soweit nicht anders angegeben, beträgt die
Mindesteilnehmerzahl 4 Personen. ScandAdventure Tours muss dem Kunden die Rücktrittserklärung unverzüglich zuleiten und den eingezahlten
Reisepreis zurückerstatten.
b) sich herausstellt, dass der Kunde den Erfordernissen der Reise nicht entspricht (z.B. Führerschein nicht vorhanden, gesundheitlich
gefährdet). In diesem Fall muss der Kunde ScandAdventure Tours die entstehenden Kosten erstatten (siehe auch Stornosätze).
8. Abbruch durch den ScandAdventure Tours
ScandAdventure Tours kann die Tour abbrechen, wenn:
a) der Tourguide wegen Erkrankung oder Verletzung ausfällt und keine Ersatzperson gestellt werden kann. Der Teilnehmer erhält
in diesem Fall den anteiligen Reisepreis für nicht erbrachte Leistungen rückerstattet.
b) Witterungseinflüsse oder sonstige unvorhersehbaren Ereignisse durch höhere Gewalt die Durchführung der Tour unmöglich machen.
9. Nichteinhaltung von Verkehrsvorschriften oder Gruppenbestimmungen
Hält sich der Kunde nicht an Verkehrsvorschriften oder die Bestimmungen der Gruppenreise, kann ScandAdventure Tours den Vertrag für ungültig
erklären und ggf. das Mietmotorrad sicherstellen. In einem solchen Fall erfolgt keinerlei Erstattung des Tour- und Mietpreises.
10. Nicht beanspruchte Leistungen
10.1. Nimmt der Kunde nach Reiseantritt aus zwingenden, weder von ihm noch von ScandAdventure Tours zu vertretenden Gründen einzelne Reiseleistungen
nicht in Anspruch oder tritt der Kunde die Rückreise vorzeitig an, so besteht grundsätzlich kein Recht auf Rückerstattung des anteiligen
Reisepreises. ScandAdventure Tours wird sich bei den Leistungsträgern jedoch um Erstattung ersparter Aufwendungen bemühen, soweit es sich
nicht um völlig unerhebliche Leistungen handelt.
10.2. Werden Mietmotorräder früher zurückgegeben oder werden Kilometerpakete nicht aufgebraucht,
so ist eine anteilige Rückerstattung grundsätzlich ausgeschlossen.
11. Haftung
11.1. ScandAdventure Tours haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für die gewissenhafte Reisevorbereitung, Auswahl und
Überwachung der Leistungsträger und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen. Die Haftung von
ScandAdventure Tours ist, für Schäden die nicht Körperschäden sind, insgesamt auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit
der Schaden nur durch leichte Fahrlässigkeit von ScandAdventure Tours oder eines Erfüllungsgehilfen verursacht wird oder soweit
ScandAdventure Tours allein wegen Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
11.2. ScandAdventure Tours kann sich auf einen Haftungsausschluss bzw. eine Haftungsbeschränkung berufen, soweit die Haftung für eine von einem
Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung aufgrund internationaler Übereinkommen oder darauf beruhender gesetzlicher Vorschriften
ausgeschlossen oder beschränkt ist.
12. Mitwirkungspflicht
12.1. Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden
abzuwenden oder gering zu halten. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich ScandAdventure Tours mitzuteilen und
eine angemessene Zeit zur Abhilfe einzuräumen. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so ist der Anspruch auf
eine Minderung nicht gegeben.
12.2. Eventuelle Ansprüche sind innerhalb eines Monats nach Tourende schriftlich an ScandAdventure Tours zu richten.
13. Verjährung
13.1. Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die
auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung ScandAdventure Tours oder eines Erfüllungsgehilfen von
ScandAdventure Tours beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf
einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung ScandAdventure Tours oder eines Erfüllungsgehilfen von
ScandAdventure Tours beruhen.
13.2. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr.
13.3. Die Verjährung nach Ziffer 13.1 und 13.2 beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der letzte
Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einem Sonnabend, so tritt an die
Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.
13.4 Schweben zwischen dem Kunden und ScandAdventure Tours Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände,
so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder ScandAdventure Tours die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt
frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
14. Bild, Film- und Videomaterial
ScandAdventure Tours ist berechtigt, die auf den Touren angefertigten Fotos, Dias und Videos für Werbezwecke zu verwenden, soweit dies gesetzlich
zulässig ist. Eine darüber hinausgehende Verwendung ist nicht gestattet, wenn der Kunde widerspricht.
15. Mündliche Vereinbarungen
15.1. Individuelle Vertragsabreden bedürfen der schriftform und haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
15.2. Tourguides sind nicht berechtigt, Zusicherungen zu geben, die von diesen Reise- und Mietbedingungen abweichen.
16. Allgemeines
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Gleiches gilt für die Reise- und
Geschäftsbedingungen. Mit der Anmeldung erkennt der Kunde für sich und alle in der Anmeldung aufgeführten Begleitpersonen diese
Bestimmungen verbindlich an. ScandAdventure Tours behält sich die Korrektur von Druck- und Rechenfehlern vor.
17. ScandAdventure Tours
ScandAdventure Tours ist, soweit nicht anders angegeben:
ScandAdventure-Tours
ein Geschäftszweig der MotoAdventure Tours
Karsten Behling
Breubergweg 9A
D-13587 Berlin
18. Gerichtsstand:
18.1. Der Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit es sich bei den Kunden um Kaufleute handelt, Berlin.
18.2. Andernfalls gelten die allgemeinen Regelungen der Zivilprozessordnung über den Gerichtsstand.
19. Haftungsverzichtserklärung:
Mit der Anmeldung zur Reise stimmt der Kunde folgender Erklärung ausdrücklich zu:
a) Ich bin mir über die Gefahren des Motorradfahrens voll bewusst.
b) Die Teilnahme an der Reise erfolgt auf mein eigenes Risiko.
c) Ich erkläre mich damit einverstanden, dass weder ScandAdventure Tours, noch deren Leistungsträger und Erfüllungsgehilfen
für Personen-, Sach-, und Vermögensschäden jeglicher Art sowie für andere auftretende Störungen, die der höheren
Gewalt obliegen, haftbar gemacht werden können.
d) Es ist mir bekannt, dass ScandAdventure Tours auch nicht für das Fehlverhalten anderer Gruppenteilnehmer haftet.
e) Ich verpflichte mich, die geltenden Verkehrsregeln der einzelnen Länder zu beachten, die Regeln der Gruppenreise einzuhalten und weder
Mensch noch Natur durch mein Verhalten oder die Beschaffenheit meines Fahrzeuges zu schädigen.
f) Ich bin grundsätzlich gesund, erfülle die Anforderungen, welche die Tour an mich stellt und verfüge über einen
gültigen Führerschein.
g) Für das Tragen ausreichender Schutzbekleidung bin ich selbst verantwortlich.
Stand: August 2014